Kleinkläranlage

12. Mai 2012

Dipl. Ing. (FH) Karl Obergrußberger

vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft anerkannt als
privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
für Kleinkläranlagen einschl. deren Bauabnahme

 

 

Sie erhalten durch uns eine unabhängige Beratung
im Rahmen einer notwendigen Kleinkläranlagenlösung.
Ich kümmere mich darum, daß Ihre Kleinkläranlage
eine runde Sache wird.

 

Beratung

 Vor- und Nachteile der einzelnen Anlagentypen als Entscheidungshilfe.
 Prüfung der bestehenden Anlagenteilen auf Tauglichkeit.
 Vorschläge für sinnvolle Anlagetypen.
 Neutrale und herstellerunabhängige Beratung vor Ort.
 Hilfe bei Ortsteil- und Gemeinschaftslösungen.

 

Abnahme

Wasserrechtliche Abnahme nach Art 61 Abs.1 BayWG oder
baurechtliche Abnahme bei landwirtschaftlichen Abwasseranlagen.

Bei der Abnahme wird geprüft, ob die ausgeführte Anlage der
Genehmigung entspricht. Bei Abweichungen werden die erforderlichen
Maßnahmen besprochen.

 

Begutachtung

Begutachtung gemäß Art 15 i.V.m. Art 70 Abs. 1Nr. 2 BayWG für
Kleinkläranlagen als Dauerlösung oder als Übergangslösung nach
Vorbescheid, im Rahmen eines Bebauungsplanes oder nach Vorgaben
der “Bezeichneten Gebiete”.

Bei der Begutachung (Teil der wasserrechtlichen Erlaubnis)
wird kontrolliert, ob die Anlage den Regeln der Technik und den
behördlichen Vorgaben entspricht.

 

Bescheinigung

Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage
gem. Artikel 60 BayWG. Es handelt sich um eine wiederkehrende
Prüfung alle zwei Jahre (ggf. vier Jahre). Dabei ist ein
Sachverständiger jedesmal erneut zu beauftragen.

Bei der Bescheinigung wird geprüft, ob die Anlage während
der letzten zwei Jahre ordnungsgemäß betrieben wurde.

 

Sickertest

Zur Abschätzung der Sickerfähigkeit des Untergrundes können
Sickertests notwendig werden. Diese werden erstellt nach
“Arbeitshilfe für die Durchführung von Sickertests” (vom
Landesamt für Wasserwirtschaft) für Kleinkläranlagen und
Niederschlagswasser. Auswertung nach geologischer Beurteilung
oder mit Wasserprobe.

 

Finanzielle Förderung (z.Z. keine staatlichen Förderungen)

Hilfe und Erläuterung zu den Fördermaßnahmrn für Kleinkläranlagen
nach RZKKA. Unterstützung und Erledigung ihres Förderantrages
über Internet im Rahmen des RZKKA-Verfahrens.